shenaugmfa | Date: Thursday, 11.07.2013, 7:05 AM | Message # 1 |
Lieutenant colonel
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Im Prinzip ja, wenn's stimmt. Es gibt aber Fristen zu beachten, sowie deswegen rate ich dringend dazu, den örtlichen Mieterverein einzuschalten. Auch falls man da erst einmal Mitglied werden muß, lohnt sich welche Ausgabe in jedem Fall und unterm Strich unterstützt man da gleichsam eine gute Sache. Dazu kommt noch ein Gesichtspunkt: Jemand, der eine Wohnung/ein Haus kauft, um das Objekt selbst zu nutzen, tut das in einer Regel nicht gewerbsmäßig, um Profit zu erzielen. Es wird also wohl möglich sein, sich zu einigen. Jedoch auch dafür ist es sinnvoll, welche Experten vom Mieterverein hinter sich zu wissen. Kurz nach dem Kauf der Wohnung hat dieser Eigenbedarf angemeldet Vermieter können meist die Wohnung nicht einfach so wegen Eigenbedarfs kündigen. Wenn du Glück hast, darf er dir sogar erst in drei Jahren kündigen, nämlich dann, falls dein vorheriger Vermieter alle Wohnungen in deinem Mietshaus getrennt verkauft hat. Dann kann einer neue Wohnungsbesitzer dir erst in drei Jahren wegen Eigenbedarfs kündigen. Generell muss einer Vermieter auch begründen können, warum er deine Wohnung benötigt. Und er sollte dir das auch in der Kündigung darlegen, ansonsten ist welche Kündigung unwirksam. Und er kann überhaupt nicht einfach sagen, weil er jetzt darin wohnen möchte, sondern er sollte sie wirklich benötigen.
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